§§ 879, 914, 1296, 1298 ABGB
§§ 182, 182a, 226 ZPO
Die vertraglichen "Sorgfaltspflichten" des Vertragsunternehmens der Kreditkartengesellschaft gegenüber sind bloße Obliegenheiten. Ihre Verletzung verhindert nur das Entstehen eines Zahlungsanspruchs gegen die Kreditkartengesellschaft, macht das Vertragsunternehmen aber nicht schadenersatzpflichtig.