Steuerreform
Am 13.3.2015 präsentierte die Bundesregierung ihre Pläne für die Steuerreform, die überwiegend ab 1.1.2016 in Kraft treten soll. Für die Kredit- und Versicherungswirtschaft sind darin ua folgende problematische Punkte enthalten:
Absicht der Einführung eines zentralen Kontenregisters für Konten von Unternehmen. Für Konten von Privatkunden soll nach Aussagen der Bundesregierung das Bankgeheimnis weiterhin bestehen bleiben.