§§ 914, 1295, 1299 ABGB
§ 502 ZPO
Ist zwischen den Parteien nicht etwa vereinbart, dass der Erlös aus der Verwertung einer Pfandsache auf einem Eurokonto "zwischengeparkt" wird, so verstößt die Bank nicht gegen ihre Beratungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten, wenn der Erlös sogleich zum Tageskurs auf die Fremdwährungsschuld angerechnet wird.