Am 14.1.2015 veröffentlichte die EBA ein Konsultationspapier zur Abwicklungsplanung in Zusammenhang mit der Bank Recovery & Resolution Directive (BRRD, Richtlinie 2014/59/EU ). Gemäß Artikel 10 der Richtlinie erstellt die zuständige Abwicklungsbehörde den Abwicklungsplan, wobei sie das jeweilige Institut zur Mitwirkung verpflichten kann. In den gegenständlichen Technischen Standards (Implementing Technical Standards, ITS) geht es um Art und Weise, wie die zuständigen Behörden zu diesem Zweck Informationen von den Banken einholen müssen. Die EBA schlägt hiezu detaillierte Prozesse und Templates vor. Konsultationsfrist ist der 14.4.2015.