Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II)
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie 2002 in das österreichische nationale Recht per 15.1.2005 wurden die Regeln für die Versicherungsvermittlung maßgeblich neu gestaltet. Durch die Neufassung der Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD II) soll nach den Vorstellungen der Kommission nunmehr der Anwendungsbereich ausgeweitet und insbesondere der Verbraucherschutz durch die Einführung von Regeln zur Provisionsoffenlegung und zum Provisionsverbot maßgeblich verstärkt werden. Im Februar 2014 hat das Europäische Parlament seinen Entwurf zur IMD II beschlossen. Darin wurde zwar kein generelles Provisionsverbot festgelegt, aber den Mitgliedstaaten die Option gelassen, ein Provisionsverbot national einzuführen.