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4. Kapitalmarktrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2015, 161 Heft 3 v. 15.3.2015

Markets in Financial Instruments Directive / Regulation

Zu den Arbeiten von ESMA im Bereich Anlegerschutz liegt nun der finale Technical Advice vor. Die ESMA fordert darin weiterhin eine Qualitätsverbesserung für die Kunden. Dazu zählt ein "zusätzlicher oder höherwertiger Service", der im Verhältnis zu der Höhe der Provision stehen muss. Dem Kunden soll von Wertpapierfirmen etwa eine breite Palette an geeigneten Instrumenten angeboten werden, oder andere Vorteile, wie eine jährliche Beratung. Zudem sollen fortgesetzte Anreize ("Ongoing Inducement") für den Kunden mit einem anhaltenden Nutzen in Verbindung stehen. Ähnliche Vorgaben hatte ESMA schon im Konsultationspapier im Mai 2014 festgehalten. Auch darf die Provision an Vermittler die Dienstleistung an den Kunden nicht verzerren. So müssen Anbieter für ihre Finanzprodukte etwa Zielgruppen definieren und Kosten offenlegen.

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