§§ 1295, 1311 ABGB
§ 20 WAG 1996
Auch während eines noch anhängigen Insolvenzverfahrens kann ein Gläubiger einer GmbH, der für seine Forderungen im Vermögen der Gesellschaft keine zureichende Deckung findet, vom Geschäftsführer Schadenersatz verlangen, wenn dieser Gesetze verletzte, die den Schutz von Gesellschaftsgläubigern (mit-)bezwecken.