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Zur Haftung des Abschlussprüfers, insb zu Verjährungsfragen in diesem Zusammenhang

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2081ÖBA 2015, 141 Heft 2 v. 15.2.2015

§ 275 UGB

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen führen zu keiner rechtswirksamen vertraglichen Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen 2000 sind auf Ansprüche gegen den Wirtschaftstreuhänder als Jahresabschlussprüfer nach § 275 UGB nicht anzuwenden.

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