Dass ein Gesetz aus dem Jahre 1874 erst einmal novelliert wurde, löst in letzter Zeit vermehrt den Wunsch nach einer Neuorientierung und Anpassung an die wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten nach Lehman aus: Vom Kurator als Insolvenz und Prozessvertreter zur Anleihegläubigerversammlung mit Kompetenz zur Änderung von Anleihebedingungen. Aber ist eine solche Anpassung tatsächlich durch Gesetzesänderung erforderlich oder könnte denselben Anforderungen nicht bereits jetzt Rechnung getragen werden?