Mit Inkrafttreten des Bundesgesetztes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) am 1.1.2015 übernahm die FMA ihre Funktion als nationale Abwicklungsbehörde. Bei einem Ausfall oder drohenden Ausfall eines Instituts ist die FMA für die Wahrung der Finanzmarktstabilität und für die geordnete Abwicklung zuständig. Hierfür stehen ihr insbesondere die folgenden Abwicklungsinstrumente zur Verfügung: