Versicherungsvermittlung (IMD II)
Grundsätzlich sprechen sich Bundessparte und Versicherungsverband für die Beibehaltung bewährter Vertriebssysteme aus. Im Zuge der MiFID II wurden, unter Vorwegnahme einer Einigung über Versicherungsanlageprodukte in der IMD II, in Änderung der geltenden EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie, Verbraucherschutzbestimmungen zu Versicherungsanlageprodukten (PRIIPs) aufgenommen.