BG über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG)
Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken – welches die BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) in nationales Recht umsetzt – ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten. Die Regelungen über die Finanzierung des nationalen Abwicklungsfonds, der 2016 in den Einheitlichen Europäischen Abwicklungsfonds übergeführt wird, sind in diesem Gesetz noch nicht enthalten. Zumindest für den nationalen Abwicklungsfonds muss bis spätestens Mitte des Jahres eine Regelung für die Beiträge beschlossen sein.