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Anlegerschaden: Leistungs- oder Feststellungsklage?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2070ÖBA 2015, 60 Heft 1 v. 15.1.2015

§§ 1293, 1313a, 1323, 1489 ABGB

§§ 228, 502 ZPO

Dem Anleger gebührt grundsätzlich ein Anspruch auf "Naturalersatz" (eine besondere Form des Geldersatzes) derart, dass ihm Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere der gezahlte Kaufpreis abzüglich erhaltener Zinsen bzw Dividenden zurückzuzahlen (Ankaufsfall) oder der entgangene Verkaufserlös zu ersetzen ist (Verkaufsfall). Im Allgemeinen ist dabei die Entwicklung der gewünschten alternativen Veranlagung zu berücksichtigen.

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