Die FMA hat das Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen aktualisiert. Darin werden die persönlichen Anforderungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats von Kreditinstituten und (gemischten) Finanzholdinggesellschaften präzisiert. Zudem befinden sich darin Informationen zu den Fragestellungen im Rahmen der FMA-Hearings und zu den Sonderbestimmungen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsorganen. Die Änderungen basieren vor allem auf der BWG-Novelle vom 1.8.2014 und betreffen insbesondere die numerischen Mandatsbegrenzungen, deren Privilegien und den diesbezüglichen Bestandschutz für Altmandate sowie Sonderbestimmungen für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsorganen.