Der Treuhandsanierungsplan gem §§ 157ff IO erfreut sich nach Jahrzehnten des Dornröschenschlafes seit dem IRÄG 20101) zunehmender Aufmerksamkeit, was vor allem an der Regelung des § 157i IO über die Übertragung insb von Anfechtungsansprüchen an einen Treuhänder liegen dürfte.2) Die praktische Bedeutung ist zwar – von einigen Großverfahren abgesehen – unverändert nicht besonders groß;3) da jedoch gerade die eher seltenen Fragestellungen Probleme bereiten können, soll hier versucht werden, einen Überblick über die bei einem Treuhandsanierungsplan anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu geben. Die Analyse zeigt, dass der Treuhandsanierungsplan insgesamt kein besonders attraktiv gestaltetes Instrument ist.