SRM-Anpassungsgesetz
Mit dem SRM (Single Resolution Mechanism)-Anpassungsgesetz sollen Umsetzungsschritte zur SRM-Verordnung und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus, dem Single Resolution Board auf EU-Ebene sowie den nationalen Abwicklungsbehörden der Staaten der Eurozone gesetzt werden. Dieser Abwicklungsmechanismus nimmt am 1.1.2016 seine operative Tätigkeit auf. Ziel ist die Schaffung eines koordinierten Verfahrensrechts zwischen dem Ausschuss für die Einheitliche Abwicklung auf EU-Ebene und der FMA als nationaler Abwicklungsbehörde. Im Entwurf ist vorgesehen, dass die FMA auch Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse erhält, beziehungsweise sind im BaSAG Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde festgelegt.