§§ 451, 1358, 1422 ABGB
§§ 13, 14, 26, 82a, 94, 122, 124, 136 GBG
Der Eigentümer einer Pfandliegenschaft kann sich zwar gegen die grundbücherliche Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek wehren. So wie jede andere Festbetragshypothek auch kann jedoch eine Höchstbetragshypothek nach Beendigung des besicherten Grundverhältnisses als Festbetragshypothek ohne seine Zustimmung auf einen neuen Gläubiger übertragen werden.