Am 22.9.2015 veröffentlichte die EBA einen Leitlinienentwurf zur Definition des Schuldnerausfalls im IRB-Ansatz und im Standardansatz gemäß Art 178 CRR. Ziel der Leitlinien ist es, die derzeit unterschiedlichen Definitionen und Praktiken des Begriffes "Ausfall" in der EU zu harmonisieren und klare Regelungen für die Identifizierung des Schuldnerausfalls festzulegen. Dies ist vor allem dahingehend relevant, als die Ausfallsdefinition Eigenmittelanforderungen sowohl unter dem IRB-Ansatz als auch unter dem Standardansatz wesentlich beeinflussen kann.