Nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG, BGBl I 2010/28), das sich auf Konsumentenkredite im Allgemeinen bezieht, folgt in Umsetzung der EU-Richtlinie (RL 2014/17/EU ) über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (Umsetzungsfrist bis 21.3.2016) nun zusätzlich ein Regelungsrahmen für den Verbraucherschutz bei Hypothekarkrediten. Am 4. September wurde der diesbezügliche Ministerialentwurf (ME) zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz beim Nationalrat eingebracht.