§§ 48a, 48d BörseG
§§ 1293, 1295, 1298, 1311 ABGB
Ad-hoc-Meldepflichten sind Schutzgesetze zugunsten der Anleger. Ihr Schutzzweck kann Preis- und auch Vertragsabschlussschäden erfassen.
§§ 48a, 48d BörseG
§§ 1293, 1295, 1298, 1311 ABGB
Ad-hoc-Meldepflichten sind Schutzgesetze zugunsten der Anleger. Ihr Schutzzweck kann Preis- und auch Vertragsabschlussschäden erfassen.