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Zur Haftung wegen der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätsvorschriften

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2153ÖBA 2015, 763 Heft 10 v. 15.10.2015

§§ 48a, 48d BörseG

§§ 1293, 1295, 1298, 1311 ABGB

Ad-hoc-Meldepflichten sind Schutzgesetze zugunsten der Anleger. Ihr Schutzzweck kann Preis- und auch Vertragsabschlussschäden erfassen.

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