Die EU-Kommission hat am 6.8.2015 den ersten Technischen Standard zur Clearingpflicht gemäß EMIR angenommen. Inhaltlich handelt es sich dabei um jenes Regelwerk, mit dem die Pflicht zum zentralen Clearing bestimmter Zinsderivate in den G4-Währungen eingeführt wird. Die Clearingpflicht wird grundsätzlich für alle potentiell clearingpflichtigen Gegenparteien gemäß EMIR eingeführt. Dabei wird folgende Kategorisierung von Gegenparteien vorgenommen: