Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II)
Durch die Neufassung der Versicherungsvermittler-Richtlinie (IMD II) soll nach den Vorstellungen der Kommission der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Verbraucherschutz durch die Einführung von Regeln zur Provisionsoffenlegung maßgeblich verschärft werden. In der letzten Trilogverhandlung am 30. Juni wurde eine Einigung zur nunmehrigen Insurance Distribution Directive (IDD) gefunden. Der Rat hat am 22.7.2015 dieses Trilogergebnis bestätigt. Nach der zu erwartenden Bestätigung durch das Europäische Parlament im September wird der finale Text der IMD II im Amtsblatt veröffentlicht werden.