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Eine absolute Rücktrittsfrist von einem Jahr ist nicht mit Art 15 Abs 1 der Zweiten Richtlinie 90/619/EWG vereinbar

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard)ÖBA 2014/56ÖBA 2014, 692 Heft 9 v. 15.9.2014

Vorabentscheidungsersuchen – Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG – Direktversicherung (Lebensversicherung) – Rücktrittsrecht – Fehlende Belehrung über die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts – Erlöschen des Rücktrittsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie – Vereinbarkeit mit den Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG.

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