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Zum Klagebegehren bei der Devastationsklage

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2014/2040ÖBA 2014, 623 Heft 8 v. 5.8.2014

§§ 458, 523 ABGB

§§ 182, 182a, 228 ZPO

Kann der Pfandgläubiger mit einer Devastationsklage, dh mit einer Leistungsklage auf Unterlassung, all das erreichen, was er mit seiner negativen Feststellungsklage bezweckt, so fehlt ihm das rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung.

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