Die Richtlinie mit ihren umfangreichen Meldeanforderungen und herausfordernden Kapitalanforderungen soll Anfang 2016 in Kraft treten. Dies ist zwar im Hinblick auf die notwendige Planungssicherheit zu begrüßen, schwierige Fragen wurden jedoch auf die sogenannte Level II-Ebene zur Entscheidung verlagert. Die Frist für die nationale Umsetzung von Solvency II endet mit 31.3.2015, ab 1.1.2016 ist die Richtlinie anzuwenden.