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27. Benchmark-VO

Newsline Juli 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 555 Heft 8 v. 5.8.2014

Ziel eines Vorschlages ist es, den Bereich der Erstellung und Bereitstellung von Referenzwerten zu regulieren.

Im Rahmen der Diskussion in den Ratsarbeitsgruppen werden folgende Punkte thematisiert:

Anwendungsbereich: Die Ausnahme für "public authorities" wird neu gefasst. Eine weitere Ausnahme für Akademisches Research und reine Öffentlichkeitsarbeiten ("strictly informational purposes") wird vorgeschlagen.

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