Marktmissbrauchsverordnung und Überarbeitung der Marktmissbrauchsrichtlinie sind im Juni 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden (Umsetzung bis Juli 2016). Die Marktmissbrauchsverordnung erweitert den Anwendungsbereich der Strafvorschriften ua auf OTC-gehandelte Finanzinstrumente. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches aber auch der Strafbarkeit der versuchten Marktmanipulation erhöht sich auch der Umfang der Meldungen an die Aufsichtsbehörden, die die Institute im Falle eines Verdachts an die Aufsichtsbehörden abzugeben haben.