Am 15. April 2014 verabschiedete das Europäische Parlament die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die die MiFID I (RL 2004/39/EG ) ersetzt, sowie die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR). Anders als die MiFID II, die vom österreichischen Gesetzgeber in innerstaatliches Recht umzusetzen ist, ist die MiFIR als Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Ursache für die Überarbeitung der MiFID I war die im Laufe des Jahres 2007 eingetretene Finanzkrise, die an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf für die in die Jahre gekommene Finanzmarktrichtlinie offenbarte. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Neuerungen und Anforderungen, die die MiFID II für die europäischen Finanzmärkte mit sich bringt. Auf die Regelungsinhalte der MiFIR wird dabei bloß dort eingegangen, wo diese in einem engen Zusammenhang mit den hier näher beleuchteten Bestimmungen der MiFID II stehen.