Am 23.4.2014 versandte das Bundesministerium für Finanzen einen Ministerialentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Pensionskassengesetzes, des Investmentfondgesetzes 2011 und des Alternative Investmentfonds
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Manager-Gesetzes zur Begutachtung. Konkret werden die Risikomanagementsysteme von Pensionskassen, Kapitalanlagegesellschaften und Manager Alternativer Investmentfonds (AIFM) an die Vorgaben der Richtlinie 2013/14/EU angepasst. Die Begutachtungsfrist endete am 6.5.2014 – zur AIFMG-Novelle wurde bereits am 11.6.2014 eine entsprechende Regierungsvorlage eingebracht. Parallel dazu wurde auf europäischer Ebene die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) am 12.6.2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.