Der Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie zielt nach Auffassung der Europäischen Kommission darauf ab, Mängel bei der Unternehmensführung in Bezug auf börsenotierte Unternehmen und ihre Leitungsorgane, Aktionäre (institutionelle Anleger und Vermögensverwalter), Finanzintermediäre und Berater für die Stimmrechtsvertretung zu beheben. Weiters soll ein Mitspracherecht bei der Festsetzung von Vergütungen eingeführt werden. Durch die vorgeschlagenen Bestimmungen würden Unternehmen verpflichtet, vergleichbare und umfassende Informationen über ihre Vergütungspolitik und deren praktische Handhabung offenzulegen.