Nach der Interbankenentgelte-VO sollen die Gebühren für Kreditkarten mit 0,3 Prozent des Transaktionswerts jene bei Debitkarten bei 0,2 Prozent begrenzt werden. Gelten soll dies zunächst bei grenzüberschreitenden Zahlungen und nach einer Übergangsfrist von 22 Monaten auch bei inländischen Transaktionen. Mit der Änderung der Zahlungsdienste-RL will die EU-Kommission u.a. bei missbräuchlicher Verwendung Kunden nur noch für maximal EUR 50 (bisher EUR 150) haften lassen. Das Europäische Parlament hat der Regulierung der Interchange-Gebühren bereits zugestimmt.