Auch diese Richtlinie wurde im April 2014 im Plenum des EP angenommen und mittlerweile hat auch der Rat formell zugestimmt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist Anfang Juni erfolgt. Die BRRD sieht eine Ausweitung der Möglichkeiten der Aufsicht im Krisenfall, die Errichtung nationaler Fonds zur Abwicklung systemrelevanter Banken und den Eingriff in Gläubigerrechte vor.