Ende April wurde die SSM-Rahmenverordnung veröffentlicht, die z.B. die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und EZB, das Verfahrensrecht und die exakten Auswirkungen auf Banken, die nicht der direkten EZB-Aufsicht unterstehen, konkretisiert.