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9. Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Newsline Juni 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 466 Heft 7 v. 15.7.2014

Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der Richtlinie über Rechte der Verbraucher in einem Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) konnte aufgrund intensiver Bemühungen der Bundessparte erreicht werden, dass Finanzdienstleistungen von den Bestimmungen des § 5a KSchG iVm § 6 KSchG ausgenommen sind. Es gilt für jene Verträge, die nach dem 13.6.2014 geschlossen werden.

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