Im Rahmen des steuerlichen Teiles des Budgetbegleitgesetzes 2014 wurde auch die Überarbeitung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes begutachtet. Eines der Ziele der Novelle war die Schaffung einer dem OECD-Standard entsprechenden Rechtsgrundlage für die Amtshilfeleistungen und die Zulässigkeit der "Gruppenanfragen". Um die OECD-Konformität zu erreichen, muss dieser Eingriff im Sinne einer Interessensabwägung letztlich akzeptiert werden.