Mit dem Entwurf einer BWG-Novelle vom April 2014 sollen unter anderem die durch den SSM notwendigen Adaptierungen sowie die Harmonisierung der Regelungen betreffend Konsolidierung (§ 30 BWG) und Neuerungen betreffend den Bankprüfer und die Anlage zum Prüfbericht vorgenommen werden. Die Bundessparte ist bemüht, beim Thema "Mandatsbeschränkungen gemäß §§ 5 und 28a BWG" noch Erleichterungen zu erreichen, um hier auf gesetzlicher Ebene praxistauglichere Lösungen sicherzustellen. Nach derzeitigem Stand könnte erreicht werden, dass das sogen. Gruppenprivileg (d.h. Zusammenrechnung der Geschäftsführer- und Aufsichtsratsmandate innerhalb der Gruppe, damit diese Mandate zusammen nur als 1 Mandat gelten) auch auf Unternehmensgruppen ausgedehnt wird und damit dazu beigetragen wird, dass auch weiterhin Unternehmer in Bankaufsichtsräten vertreten sein können. Die Novelle soll Anfang Juli 2014 im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.