Die Revision der Richtlinie umfasst die Vergütung der Investmentfondsmanager, klare Regeln für Depotbanken und harmonisiert Sanktionen für Verstöße gegen das Gesetz. Hierzu kam es ebenfalls zu einer Einigung auf EP-Ebene. Eine formelle Zustimmung des Rats ist noch erforderlich. Verschärft wurde ua die Haftung der Verwahrstellen (Depotbanken). Diese haften für den Verlust von Vermögenswerten, die sie für den Fonds aufbewahren. Damit werden insbesondere Lehren aus dem Lehman-Fall gezogen. Zudem müssen Boni von Fondsmanagern stärker an den Erfolg des Fonds gebunden, aber nicht gedeckelt werden.