Auch diese Richtlinie wurde im April 2014 im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen. Formell muss auch hier der Rat noch zustimmen. Diese sieht eine Ausweitung der Möglichkeiten der Aufsicht im Krisenfall, die Errichtung nationaler Fonds zur Abwicklung systemrelevanter Banken und den Eingriff in Gläubigerrechte vor.