Die Änderungsrichtlinie 2013/14/EU zur Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, OGAW und Verwalter alternativer Investmentfonds ist im Hinblick auf übermäßigen Rückgriff auf Ratings bis 21.12.2014 in nationales Recht umzusetzen.