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Zur Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Anlageberatung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2014/2019ÖBA 2014, 390 Heft 5 v. 1.5.2014

§§ 1293, 1489 ABGB

§ 502 ZPO

Einem Anleger, der davon ausgeht, dass die erworbene Anlageform keinem Kursrisiko unterliegt, muss sein Irrtum und die diesbezügliche Fehlberatung auffallen, sobald ihm bekannt wird, dass sein Anlageprodukt eine negative Kursentwicklung nimmt. Eindeutiges Indiz für den Anleger sind an ihn gerichtete Depotstands- oder Kontostandsauszüge und Mitteilungen zB des Emittenten oder des Beraters.

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