Am 11.3.2014 nahm das Europäische Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens den Richtlinienentwurf zur vierten Fassung der Geldwäscherichtlinie in erster Lesung an. Durch die neuen Rechtsvorschriften soll die Klarheit und Kohärenz der Vorschriften innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Gesetzestexten, der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Verordnung zur Erhöhung der Transparenz im Geldtransfer.