Zum "Richtlinien-Entwurf Abschlussprüfer" wurde Einigung im Rat erzielt. Es wurde signalisiert, dass das Gesetzgebungsverfahren im Februar abgeschlossen werden kann. Der Kompromiss sieht vor, dass börsennotierte Unternehmen nach zehn Jahren ihren Abschlussprüfer wechseln müssen. Eine Verlängerung um zehn Jahre wird als nationales Wahlrecht eingeräumt, sofern das Mandat neu ausgeschrieben wird. Entscheidet sich eine Firma für ein Prüfer-Tandem (Joint Audit), ist eine Verlängerung um 14 auf 24 Jahre möglich. Auch kürzere Zeiten sind national erlaubt. Zudem werden bestimmte Beratungsleistungen der Prüfer verboten oder gedeckelt. Hier konnten zumindest die Prüfstrukturen dezentraler Sektoren gesichert werden.