Richtlinie (CRD IV) und Verordnung (CRR), mit denen Basel III in der EU umgesetzt wird, sind per 1.1.2014 in Kraft getreten. Gewisse Änderungen des Verordnungstextes wie zB bei der Berechnung der Leverage Ratio und bei der Entscheidung, ob diese als verbindliche Kennziffer vorgeschrieben werden soll, sind noch ausständig. Basierend auf den Arbeiten des Basler Ausschusses und den Aussagen der EU soll die Einführung als verbindliche Kennziffer jedoch kommen.