Die Richtlinie sieht eine Ausweitung der Möglichkeiten der Aufsicht im Krisenfall, die Errichtung nationaler Fonds zur Abwicklung systemrelevanter Banken und den Eingriff in Gläubigerrechte vor.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hat bis zum 1.1.2015 zu erfolgen.