Ziel des GesRÄG 2011 war es, der Kritik der FATF an den österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Inhaberaktie Rechnung zu tragen.
Ziel des GesRÄG 2011 war es, der Kritik der FATF an den österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Inhaberaktie Rechnung zu tragen.