Nach der durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 vorgesehenen Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht, steht die Bundessparte in intensiven Gesprächen mit dem BMF, um die vielfältigen Schwierigkeiten und Fragen, die bei der Anwendung in der Praxis auftreten, gesetzeskonform zu lösen. Gleichzeitig laufen Bemühungen, durch eine Gesetzesänderung notwendige Anpassungen zu erreichen.