Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem im Oktober 2013 vom EU-Gesetzgeber beschlossenen Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM). Neben der Einordnung in das große Projekt der Bankenunion sollen Organisation, Aufgaben und Befugnisse der EZB im Rahmen des SSM beleuchtet werden. Dabei wird auch kritisch auf die Eignung des Art 127 Abs 6 AEUV als Rechtsgrundlage der SSM-Verordnung, den Umgang mit EU-Mitgliedstaaten außerhalb des SSM sowie auf die Koexistenz von EZB und EBA als EU-Aufsichtsbehörden eingegangen.