Nach der Interbankenentgelte-VO sollen die Gebühren für Kreditkarten auf 0,3 Prozent des Transaktionswerts begrenzt werden, die Obergrenze bei Debitkarten soll bei 0,2 Prozent liegen. Gelten soll dies zunächst bei grenzüberschreitenden Zahlungen und nach einer Übergangsfrist von 22 Monaten auch bei inländischen Transaktionen. Zusätzliche Gebühren bei Kartenzahlungen sollen untersagt werden. Mit der Änderung der Zahlungsdienste-RL will die EU-Kommission ua bei missbräuchlicher Verwendung Kunden nur noch für maximal EUR 50 (bisher EUR 150) haften lassen.