Schwerpunkte der Kritik der Bundessparte zum Vorschlag für eine Richtlinie sind – unbeschadet der grundsätzlichen Kritik – die erforderlichen Ausnahmen zB für Repo-Geschäfte und Altersvorsorge sowie eine Lösung der Wettbewerbsaspekte beispielsweise für Investmentfonds. In diesem kritischen Sinn ist die Bundessparte bemüht, auf die negativen Auswirkungen der FTT sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene nachdrücklich hinzuweisen. Derzeit wird auf EU-Ebene über eine stufenweise Einführung der FTT diskutiert. Eine Umsetzung ist jedenfalls nicht vor 2016 zu erwarten, auch wenn diesbezüglich durch einige Mitgliedstaaten der Druck erhöht wird, doch noch vor Ende der Europäischen Legislaturperiode einen revidierten Vorschlag zu erreichen. Erfreulich ist, dass Luxemburg kürzlich erklärt hat, nicht an der diesbezüglichen verstärkten Zusammenarbeit teilzunehmen.