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Zur Schadensberechnung bei mangelhafter Vermögensverwaltung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2014/2003ÖBA 2014, 208 Heft 3 v. 1.3.2014

§§ 914, 1293 ABGB

§§ 273, 503, 511 ZPO.

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Nichterfüllungsschadens infolge mangelhafter Vermögensverwaltung ist die konkrete Vereinbarung. In der Folge ist – unter Beiziehung eines Sachverständigen – die Entwicklung einer vereinbarungskonformen fiktiven Alternativstrategie zu ermitteln und dem Ergebnis der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung gegenüberzustellen. Die Differenz ist der Nichterfüllungsschaden. Zur Erleichterung der Schadensermittlung kann § 273 Abs 1 ZPO herangezogen werden.

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